Die Sitzschienen verfügen über keine ABE und sind dadurch nicht im öffentlichen Straßenverkehr zugelassen. Ein Materialgutachten kann angefordert werden, wenn Sie die Absicht haben, die Sitzschienenverlängerung beim TÜV eintragen zu lassen.Ebenfalls besteht die Möglichkeit individuell Sitzschienen anfertigen zu lassen.


